Dieser BLOG richtet sich an kleine und mittlere (Dienstleistungs-)Unternehmen, die nicht für jedes Thema eine Fachabteilung haben. Hier gibt es praktische Tipps zur Unternehmensführung, die selbständig umgesetzt werden können.
In den Freizeitpark auf Kosten des Arbeitgebers? Geht. Erholungsbeihilfe nennt sich das – und dafür kann man ganz schön oft Karussell fahren. Lesen Sie den ganzen Beitrag hier: Erholungsbeihilfe: Geld für die freie Erholung