Mittwoch, 13. März 2013

Abgeltungssteuer: so müssen Firmen Kapitalerträge versteuern

Firmen unterliegen in Bezug auf Erträge aus Wertpapieren genauso wie Privatpersonen der Steuerpflicht. Dabei ist die Vorgehensweise, mit der die Besteuerung erfolgt, jedoch eine andere. Die Zuordnung der Kapitalerträge erfolgt im Rahmen der Gewinn- und Verlustrechnung zu den Erträgen, welche das Unternehmen generiert. Damit haben Zinsen und Dividenden bei der Ermittlung des Jahresüberschusses den gleichen [...]

via Das Unternehmerhandbuch http://www.das-unternehmerhandbuch.de/2013/03/13/abgeltungssteuer/