Freitag, 25. Januar 2013

Bargeldloser Zahlungsverkehr

Übertragungen von Zahlungsmitteln und Begleichungen von Verbindlichkeiten ohne die Benutzung von Bargeld bezeichnet man als “Bargeldloser Zahlungsverkehr”. Man unterscheidet zwischen mehreren Zahlungsarten wie z. B. Dauerauftrag Einzugsermächtigung Electronic Cash (online und offline) Kreditkarte Electronic Banking Dauerauftrag: Das Prinzip beim Dauerauftrag ist, dass die Überweisung immer in einem gleichen Zeitabstand vollzogen wird.

via Das Unternehmerhandbuch http://www.das-unternehmerhandbuch.de/2013/01/25/bargeldloser-zahlungsverkehr/